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Auch ein Güterschuppen kann ein Denkmal sein

Gegenwärtig sind im Kanton Zürich eine ganze Anzahl Güterschuppen auf SBB-Bahnhöfen vom Abbruch bedroht. Es ist zu befürchten, dass auch Beispiele fallen, die als Zeugen der Geschichte des Eisenbahnwesens, als interessante Bauten oder als Teil einer alten Bahnhofanlage von Bedeutung sind. Der Zürcher Heimatschutz ist überzeugt, dass mancher dieser Schuppen einer neuen Verwendung zugeführt werden könnte. Warum muss z.B. der Güterschuppen in Männedorf weichen? Liesse er sich nicht als Velo-Einstellhalle, Kiosk und für ähnliche Funktionen verwenden? Oberrieden (vgl. Startseite) ist ein ganz besonderer Fall: hier handelt es sich um das ehemalige Stationsgbäude von Oberrieden an der 1875 eröffneten Linie der Nordostbahn nach Wesen, also um ein wichtiges Denkmal.

Station Männedorf.
Der Güterschuppen im Hintergrund bildet mit dem alten Stationsgebäude eine Einheit. Es ist nicht einzusehen, warum er nicht in neuer Funktion weiter von Nutzen sein kann.
Bild: archaeoforum

Respekt für den Rechberggarten

Erfolg der SGGK

 Der Rechberggarten figuriert als selbständiges Denkmal im Inventar der schützenswerten Gärten und Anlagen der Stadt Zürich, und er ist zusammen mit dem Palais Rechberg als Denkmal von nationaler Bedeutung eingestuft. Das Verwaltungsgericht hat mehrere Fehler in der Handhabung der Baubewilligung festgestellt und die Bewilligung aufgehoben.

Müllerplan von 1793 mit grün eingetragener, den Garten optisch einengender und die Sicht behindernder Holzwand mit Hecke sowie dreireihiger Baumpflanzung.

Nach heftigen Reaktionen seitens der Quartierbewohner und nach einigen ad hoc einberufenen Informationsanlässen im Herbst 1999 sah die Baudirektion sich genötigt, für die letzte Etappe ihres Erneuerungs- projekts, die den oberen Bereich des Gartens betrifft, eine Baubewilligung einzuholen. Dass dies nicht von Anfang an geschehen war, soll auf ein Missverständnis zwischen städtischen und kantonalen Amtsstellen zurückzuführen sein. Es weckt natürlich kein Vertrauen, wenn erst der Protest von Quartierbewohnern einen solchen Fehler aufdeckt und dann das Versäumte zudem ohne Sorgfalt nachgeholt wird. Man fragt sich auch, mit welchem Recht die bereits vor einigen Jahren vorgenommenen Neugestaltungen auf dem grossen Parterre und auf den unteren Terrassen des Gartens erfolgten.

oben: Unverständlich in die Mitte der Terrasse gelegtes Beet ohne Unterbrechung bei der Hauptachse (bereits ausgeführt). 

rechts: Beeteinteilung ohne Bezug zur Orangerie. Originalitätshascherei, die hier fehl am Platz ist.

Man stelle sich vor, ein Privater begänne mit der Umgestaltung eines inventarisierten Denkmalobjekts, bevor ein Gesamtkonzept vorliegt. Die farbige Parterrebepflanzung vermag das Fehlen eines Konzepts nicht zu überspielen. Die Beeteinteilung nimmt hier nicht einmal auf die Orangerie Bezug. Sodann wird die erste Terrasse durch ein langes, in der Mitte geführtes Beet in unverständliche Restflächen zerschnitten, und die isolierten Buchsstreifen im Rasen, die vermutlich an den Barock erinnern sollten, geben ein falsches Bild vom damaligen Gestalten auf der zweiten Terrasse. Wer nicht gerade Spezialist ist, wird verunsichert: Hat man im Schweizer Barock die Nadelbäume wirklich zu so monotonen, gleichförmigen Kegeln geschnitten oder Linden als Hecken gepflanzt, wie das Projekt es vorsieht? Natürlich nicht, aber wer weiss das schon! Kein Wunder, dass diese Art "Erneuerung" bereits bei ausländischen Fachleuten Befremden ausgelöst hat.

So schrieb im Februar 2001 Dr. Hans Dorn, Vorsitzender des Kommittees Historische Gärten und Kulturlandschaften des Internationalen Verbandes der Landschaftsarchitekten (IFLA), in dieser Sache an Regierungsratspräsidentin Rita Fuhrer und bat, das Projekt aufzugeben und "eine fachlich einwandfreie Vorgehensweise" sicherzustellen. Sieht man den Querriegel mit zu Kugeln geschnittenen Obstbäumen, die das Projekt vorsieht und die dem historischen Charakter völlig widersprechen, denkt man unwillkürlich an die Kritik des Leiters der Wiener Gartendenkmal- pflege, Dr. Hajos, der in dieser Art Erneuerung eine ernste Gefährdung der historischen Aussage eines alter Gärten oder Parks sieht: Diese werden nur noch als "historischer" Stoff angesehen, aus dem es etwas Neues zu entwickeln gilt und als Bühne für künstlerische Selbstdarstellung missbraucht.

Die Gesellschaft hofft, dass nach diesem Entscheid des Verwaltungsgerichts der Pflege und Erhaltung alter Gärten grössere Aufmerksamkeit geschenkt wird als bisher. Historische Gärten und Grünananlagen sind unverzichtbare Bestandteile von städtischem Kulturgut, das nicht nur in Zürich, sondern auch in anderen Städten immer wieder allzu leicht preisgegeben wird. Es gibt noch anderes zu retten als allein die alten Bauerngärten. Eine sorgfältige, respektvolle und zurückhaltende Erneuerung/Renovation des Rechberggartens wünscht sich nicht nur die SGGK.

nach Pressemitteilung SGGK.   Bilder: archaeoforum.